Allgemeine Hinweise

 

Über ASSIST

 

ASSIST Deutschland/Österreich mit Sitz in Düsseldorf ist unter der Leitung von Dr. Jürgen und Rosemarie Wegner eine rechtlich unselbständige Niederlassung der gemeinnützigen ASSIST Inc., Suffield, CT 06078-0969, USA. Mr. Robert A. Stanley ist amtierender Präsident, Mrs. Anne Stanley Vicepräsidentin von ASSIST. ASSIST vermittelt Voll- und Teilstipendien an leistungsstarke Schüler  vorzugsweise im 11. Schuljahr für einen einjährigen Aufenthalt an US-amerikanischen privaten Highschools.

 

Die Anmeldung und Auswahl der Schüler

 

Die Auswahl der Schüler erfolgt in einem anspruchsvollen Selektionsverfahren anhand der Zeugnisnoten, von Lehrergutachten, der Bewertung von außerschulischen Aktivitäten, dem Ergebnis eines Multiple-Choice-Tests, dem Inhalt eines vom Schüler verfaßten Essays und dem Eindruck aus einem 40-minütigen Interview mit dem Schüler in englischer Sprache. Anmeldeschluß für den Antrag auf ein Voll- oder Teilstipendium ist der 30. November eines jeden Jahres. Die Bearbeitungsgebühr beträgt bei Anmeldung bis zum 31. Oktober € 30,00 , bei Anmeldung im November € 60,00.

 

Der USA Aufenthalt

 

ASSIST hat das Ziel, die Schüler für die Dauer ihres Aufenthaltes vollständig in den amerikanischen Alltag zu integrieren, was nur erreicht werden kann, wenn  ein volles akademisches Jahr (ca. 10 Monate von Mitte August bis Juni) in den USA  durchlaufen wird. Unterbrechungen sind daher nur aus gewichtigen Gründen oder in genehmigten Ausnahmefällen möglich. ASSIST rät im Interesse des Integrationsprozesses auch von Elternbesuchen, Besuchen von Verwandten oder Freunden in den ersten 6 Monaten des Aufenthalts ab. Die Eltern sollten in dieser Zeit auch Einladungen zum Besuch von Schulveranstaltungen ablehnen. ASSIST kann Schüler, die vorzeitig zurückreisen oder ihren Aufenthalt unterbrechen, vom weiteren ASSIST-Programm ausschließen.

 

ASSIST informiert die Schüler und deren Eltern vor dem Aufenthalt umfassend über das Programm, den Gastschulaufenthalt und seine Besonderheiten. Zu diesem Zweck erhalten  die Schüler und deren Eltern vorab die Broschüre "Important Information and Understandings for ASSIST Students". Daneben informiert ASSIST die Schüler und deren Eltern über den Namen und die Anschrift der Gastfamilie, sobald  diese bekannt sind. Im übrigen können sich die Schüler und deren Eltern mit Fragen und Problemen stets an ASSIST Inc., Suffield, CT 06078-0969, USA (Tel. Nr. 001 860 668 5706) und an ASSIST Düsseldorf, Tel. 0049 (0) 211 955 9638 oder per Email an assist@assist-inc.org bzw. assist@assist-online.net wenden. Weitere Hinweise finden Sie auf dieser Website unter Kontakte.

 

Die Gastfamilie

 

Ein wichtiges Element der Integration stellt der Aufenthalt der Schüler in amerikanischen Gastfamilien dar. ASSIST wählt die Gastfamilie mit großer Sorgfalt aus. Jeder ASSIST-Schüler verfügt während seines Aufenthalts in den USA über eine Gastfamilie unabhängig davon, ob eine Internats- oder Tagesschule besucht wird. ASSIST kann jedoch nicht garantieren, dass die Gastfamilien stets den von den Schülern gewohnten Lebensstandard erreichen. Die Gastfamilien erhalten von ASSIST keine Aufwandsentschädigung. Sollten die Schüler an die Gastfamilie Ansprüche stellen, die deren gewöhnliche finanzielle Leistungskraft übersteigt, müssen die Eltern diese Aufwendungen tragen.

 

 

Die Schule

 

ASSIST wählt die Schulen für das ASSIST-Programm aus.  Es ist für den Bewerber auf ein Stipendium grundsätzlich nicht möglich, eine bestimmte Schule, eine bevorzugte Gegend, ein spezielles Ausbildungsmuster oder die Unterbringung im Internat oder an einer Tagesschule zu bestimmen. ASSIST sichert aber zu, dass bei der Wahl der Schule akademische, sportliche und/oder künstlerische Interessen des Schülers soweit wie möglich berücksichtigt werden.

Die Schulen treffen vor Beginn des ASSIST-Programms die Entscheidung über die Klassenstufe der Schülers und über  seine Berechtigung zum Erwerb eines Diploms.

Da ASSIST mit den Schulen einen Jahresvertrag abschließt und die Schulgebühren für das gesamte Schuljahr im voraus zu entrichten sind, ist eine anteilige Rückerstattung bei Abbruch des Schulaufenthaltes an ASSIST nach Beginn des Schuljahres in der Regel ebensowenig möglich wie ein Schulwechsel innerhalb des Schuljahres. Auch die Teilnahme an anderen Programmen oder Summer Schools außerhalb des ASSIST-Programms ist nicht möglich. Aus haftungsrechtlichen Gründen ist es zudem untersagt, während des Aufenthalts in den USA die Fahrprüfung abzulegen.

 

 

Die Ferienzeit

 

Die Schüler können ihre Ferienzeit zwischen den einzelnen Terms sowie den Zeitraum zwischen Schuljahresende und Heimflug selbst  gestalten. In der Regel erhalten die Schüler Einladungen, die Ferien in der Familie eines Mitschülers/einer Mitschülerin zu verbringen. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die ASSIST-Betreuer bei rechtzeitiger Unterrichtung behilflich sein, Vorkehrungen für die Ferienzeit zu treffen. Die Schüler haben für etwaige  Beförderungskosten selbst aufzukommen, falls sie nicht von den Eltern von Mitschülern hierzu eingeladen werden.

 

Die Heimreise

 

Schule, Gastfamilien und ASSIST erwarten von den Schülern, dass sie nach Ende des Schuljahres, in der Regel Anfang Juni, in ihre Heimat zurückfliegen. Die Schüler müssen ihren  Rücktransport nach Deutschland/Österreich selbst organisieren. Mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern können die Schüler auch nach Abschluß des Schuljahres noch zu Ferienzwecken in den USA verbleiben, müssen aber das Ablaufdatum des Visums beachten.

 

Die Rückkehr

 

Aus rechtlichen Gründen müssen die Eltern vor Beginn des ASSIST-Programms zusichern, dass die Schüler nach Beendigung des Aufenthalts für mindestens ein Jahr in ihr Heimatland zur weiteren Schulausbildung zurückkehren und sich vor Beendigung des ASSIST-Programms nicht an  anderen amerikanischen Schulen, Colleges oder Universitäten für weitergehende Studien in unmittelbarer zeitlicher Abfolge bewerben.

 

Die Kosten

 

Die Kosten des ASSIST-Programms betragen bei Gewährung eines Vollstipendiums derzeit US$ 7.950 (Programmkosten), bei Gewährung eines Teilstipendium derzeit US$ 20.800 (Programm- und anteilige Schulkosten). In Fällen finanzieller Bedürftigkeit könnte der gemeinnützige ASSIST-Förderverein e.V. in Köln auf Antrag Zuschüsse an Schüler aus Deutschland gewähren. Bei Stipendiumsannahme (März/April) ist eine Anzahlung von US$ 2.000,00 zu leisten. Der Restbetrag ist im Juni und Juli in zwei gleichen Raten zu begleichen.

 

Im Preis des ASSIST-Programms enthalten sind die Kosten für das Auswahlverfahren, zwei Einführungsseminare für Eltern und Schüler, ein mehrtägiges Startseminar in den USA, der inneramerikanische Transfer vom Seminarort bei Bosten zur Schule, die Unterbringung im Schulinternat bzw. bei Besuch einer Tagesschule der Aufenthalt bei einer amerikanischen Gastfamilie und ein Nachbereitungstreffen im September des Folgejahres in Deutschland.

 

Alle übrigen Kosten, die im Zusammenhang mit dem ASSIST-Programm und dem Aufenthalt in den USA entstehen, haben die Eltern zu tragen. Dies gilt insbesondere für die Kosten des Hin- und Rücktransports in die USA, für Krankenversicherung, Arztkosten außerhalb der abgedeckten Versicherungsleistungen, J-1-Visakosten, zusätzliche Schulkosten (zum Beispiel für Bücher, sonstiges Lehrmaterial, Laborkosten, Reit- und/oder Musikunterricht, Wäsche usw.), anfallende Fahrtkosten, Taschengeld und sonstige persönliche Ausgaben während und am Ende des Schulaufenthaltes sowie die Kosten für die eventuelle Umbuchung des Rückfluges am Ende des Programms.

 

Versicherungen, medizinische Hinweise

 

Vor ihrer Abreise müssen die Schüler eine umfassende Kranken- und Unfallversicherung abschließen. Die amerikanischen Schulen und die US Regierung verlangen darüber hinaus vor der Einreise eine  medizinische Untersuchung und spezielle Impfungen. ASSIST empfiehlt auch eine gründliche zahnärztliche sowie eine augenärztliche Untersuchung, letztere insbesondere für Schüler, die Brillen- oder Kontaktlinsenträger sind.

 

Die Eltern erhalten die notwendigen medizinischen Antragsformulare von ASSIST bzw. von der amerikanischen Schule zugesandt. Normalerweise sollte das ASSIST-Formular verwendet werden. Nur in den Bundesstaaten Virginia und Maine sind zusätzliche medizinische Informationen erforderlich. Schüler, die Schulen in diesen beiden Bundesstaaten besuchen, verwenden bitte die  einschlägigen Formulare der Schule. Die Formulare sollen von den Eltern und dem Hausarzt ausgefüllt und sowohl an das Büro von ASSIST / USA als auch an die amerikanische Schule zurückgesendet werden. Vor Eingang der Formulare können die Schüler nicht am ASSIST-Orientierungsprogramm und an den Schulaktivitäten teilnehmen.

 

Rücktritt

 

Bei Rücktritt vor Reisebeginn wie auch bei Rücktritt nach Reisebeginn ist eine angemessene Entschädigung an ASSIST zu zahlen. Da ASSIST die Schulgebühren für das gesamte Schuljahr im voraus bezahlt und spätestens nach Beginn eines Schuljahres die Rückerstattung durch die Schule an ASSIST im Falle eines vorzeitigen Abbruchs des Schulaufenthalts regelmäßig ausgeschlossen ist, ist eine Rückerstattung der Schulgebühren von ASSIST an die Schüler und deren Eltern im Regelfall ebenfalls nicht möglich. Die angemessene Entschädigung, die in diesen Fällen an ASSIST zu zahlen ist, beinhaltet die bei ASSIST zu diesem Zeitpunkt bereits angefallenen und unweigerlich noch anfallenden Bearbeitungskosten und Schulgebühren, sofern eine Rückerstattung durch die Schule an ASSIST nicht erfolgt. Den Eltern und Schülern steht die Möglichkeit offen, darzulegen, daß bei ASSIST niedrigere Kosten angefallen sind.

 

Reiseformulare

 

ASSIST wird den Schülern rechtzeitig vor Beginn des ASSIST – Programms   einen Berechtigungsnachweis für den Status als Austauschschüler (Formular DS-2019) zusenden, mit dem die Schüler berechtigt werden, ein J-1 Visum zur Einreise in die USA zu beantragen. Das Visum ist mit dem Reisepass über die gesamte Aufenthaltsdauer aufzubewahren. Es ist erforderlich, um die USA zu verlassen und wieder einzureisen. Der Vertreter von ASSIST an der amerikanischen Schule muß das Visum unterschreiben, bevor/nachdem der Schüler/die Schülerin eine Reise außerhalb der USA, zum Beispiel nach Kanada oder Mexiko unternimmt. Beabsichtigt ein Schüler, in andere Länder zu reisen, muß zuvor die Erlaubnis des ASSIST-Büros in Suffield eingeholt werden. Grundsätzlich sind solche Reisen nur erlaubt, wenn der Erfahrungswert so bedeutend ist, daß die grundsätzlichen Erfahrungen des ASSIST-Jahres erweitert werden.

 

Informations- und Werbebefugnis von ASSIST

 

Als örtlicher Betreuer darf ASSIST INC. den Schriftverkehr der Gastschule an die Eltern (u.a. bezüglich Schulnoten, Beurteilungen und Kommentaren) entgegennehmen.  ASSIST wird ermächtigt, in seinen Werbematerialien positive Stellungnahmen von Lehrern, Betreuern und Schülern zu herausragenden akademischen, künstlerischen und/oder sportlichen Leistungen sowie sozialen Engagements unserer Stipendiaten verwenden zu dürfen.

 

 

Zum Schluß noch ein offenes Wort zum Alkohol- und Drogenkonsum

 

In der amerikanischen Gesellschaft gibt es wie in Europa Bedenken gegen den Konsum von Nikotin, Alkohol und anderen Drogen. ASSIST wählt die am Programm beteiligten Schulen auch unter diesem Aspekt mit größter Sorgfalt aus. Den Schülern ist es grundsätzlich an jeder ASSIST-Schule verboten, Drogen zu konsumieren. Verstöße gegen dieses Verbot werden mit einer Ausweisung von der Schule und dem Ausschluss vom ASSIST-Programm geahndet. Selbstverständlich kann jedoch ASSIST nicht garantieren, dass an Schulen im Einzelfall nicht dennoch Drogen konsumiert werden. Sollten ASSIST-Schüler mit Drogen konfrontiert werden, wird dringend empfohlen, sich mit einem Vertrauenslehrer an der Schule oder unmittelbar mit dem ASSIST-Büro in Suffield in Verbindung zu setzen.

 

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