Allgemeine Hinweise

 

Über ASSIST

 

ASSIST Deutschland mit Sitz in Düsseldorf ist unter der Leitung von Rosemarie Wegner eine rechtlich unselbständige Niederlassung der gemeinnützigen ASSIST Inc., Suffield, CT 06078-0969, USA. Mr. Robert A. Stanley ist amtierender Präsident, Mr. Martin Milne Vizepräsident von ASSIST. ASSIST betreibt ein Begabtenförderung indem die Organisation Voll- und Teilstipendien an leistungsstarke Schüler aus Deutschland, sowie verschiedenen Ländern Asiens, Ost- und Westeuropas vermittelt und zwar im 10. oder 11. Schuljahr für einen einjährigen Aufenthalt an US-amerikanischen privaten Highschools .

 

Die Anmeldung und Auswahl der Schüler

 

Die Auswahl der Schüler erfolgt in einem anspruchsvollen Selektionsverfahren anhand der Zeugnisnoten, von Lehrergutachten, der Bewertung von außerschulischen Aktivitäten, dem Ergebnis eines Multiple-Choice-Tests, dem Inhalt eines vom Schüler verfassten Essays und dem Eindruck aus einem 45-minütigen Interview mit dem Schüler in englischer Sprache. Anmeldeschluss für den Antrag auf ein Voll- oder Teilstipendium ist der 31. Oktober eines jeden Jahres. Die Bearbeitungsgebühr beträgt bei Anmeldung bis zum 30. September  € 50, bei späterer Anmeldung bis zum 31. Oktober € 70.

 

Die Bewerbung im Detail

Anträge auf ein ASSIST-Stipendium sind zu richten an ASSIST Deutschland unter folgender

Postanschrift:

 

ASSIST Deutschland

Siegfriedstr. 21

40549 Düsseldorf-Oberkassel

 

Antrags-Formulare und Formulare für die geforderten Lehrergutachten können unter DOWNLOADS aus dem Internet direkt herunter geladen und unbedingt am Computer ausgefüllt werden. Bitte alle Unterlagen komplett ausgefüllt und unterschrieben per Post an ASSIST Deutschland senden.

 

Auswahlverfahren

Die für die Vergabe von Stipendien maßgebliche Beurteilung setzt sich aus folgenden Einzelkomponenten zusammen:

 

Die Bewerbungsunterlagen

Die Hinweise von ASSIST zu den formalen Anforderungen, die an eine Bewerbung gestellt werden, sollten aufmerksam gelesen und befolgt werden (Einzelheiten siehe unter Downloads auf der ASSIST Website). Die Vollständigkeit und ordentliche Verfassung der Unterlagen erlaubt allgemeine Rückschlüsse auf das Engagement des Bewerbers und geht daher in die Bewertung ein. Einzureichen sind die beiden letzten Schulzeugnisse. Der Lebenslauf soll chronologisch klar und knapp (max. eine Seite) in gedruckter Form ausgefertigt werden. Die beizufügenden Fotos aus dem Freizeit- und Privatbereich sollten in einfacher Ausfertigung eingereicht werden und englisch beschriftet sein. Soweit der Bewerber über Urkunden, Dokumente, Zeitungsausschnitte u.ä. verfügt, die insbesondere seine außerschulischen Aktivitäten belegen, sollten diese in einfacher Ausfertigung unbedingt ebenfalls beigefügt werden. Sonderwünsche im Hinblick auf den Aufenthalt in den USA, insbesondere die Benennung

bestimmter Schulen oder geographische Präferenzen sollten unterbleiben, denn darauf kann ASSIST laut Satzung nicht eingehen.

Ganz anders sieht es bei der Nennung von Wünschen aus, an der Gastschule ganz bestimmten Neigungen und Aktivitäten nachgehen zu wollen. ASSIST achtet im Auswahlverfahren darauf, dass Schule und Schüler möglichst harmonisch zusammenpassen. Die Schulen selbst haben im übrigen ein großes Interesse daran, dass ihre Schüler sich in der neuen Umgebung wohlfühlen, sie dort ihre Talente und Fähigkeiten erkennen, verbessern und ausbauen können.

 

Zeugnisse und Lehrer-Gutachten

Der Durchschnitt der Zeugnisnoten sollte bei 2.5, möglichst besser, liegen. Unsere Schulen stellen hohe Anforderungen an das akademische Potential der ASSIST-Stipendiaten. Als Faustregel gilt, dass bei einem ungewichteten Notendurchschnitt von mehr als 2.5 die Aussichten auf einen Bewerbungserfolg sehr gering werden. Gute bis sehr gute Noten in den schriftlichen Fächern werden höher gewichtet als solche im nicht-schriftlichen Bereich. Für die amerikanischen Privatschulen sind Lehrergutachten ein wesentlicher Bestandteil der Bewerbung. Den begutachtenden Lehrern sollten deswegen das ASSIST-Programm und der Bewerbungsprozess sowie die Beweggründe des Bewerbers für seinen Austauschwunsch erläutert werden. Die zu verwendenden Formulare führen wesentliche Merkmale auf, die im Gutachten vom Lehrer angesprochen werden sollten.

Die Lehrer schicken ihre Gutachten direkt an ASSIST Deutschland, wo sie – selbstverständlich wie alle Unterlagen – vertraulich behandelt werden. Der Schüler hat kein Recht auf Einsichtnahme oder Kommentar. Das Gutachten muss in Englisch abgefasst sein. Sollte der Lehrer aus sprachlichen Gründen Deutsch bevorzugen, würde ASSIST die Vermittlung einer preiswerten Übersetzung veranlassen.

 

Die Bewertung außerschulischer Aktivitäten

Dieser Punkt ist wesentlich zur abrundenden Persönlichkeits-Beurteilung des Bewerbers. Ist er Initiativ? Hat er besondere Neigungen? Entwickelt er Engagement? Bezieht er Position bei Sachthemen? Wie zeigt sich dies in Aktivitäten? In welcher Rolle sieht er sich innerhalb des Freundeskreises, der Klasse, der Familie, seiner Mannschaft etc.? Diese Informationen sollten sorgfältig und realistisch auf dem „Application Form“ und im Essay aufgeführt werden und alle Engagements in sozialer, sportlicher, musischer, kirchlicher, karitativer, wissenschaftlicher oder politischer Hinsicht umfassen, und zusätzlich im zu schreibenden Essay (Einzelheiten siehe dort) genauer dargestelltwerden.

 

Der SLEP-Test

SLEP-Test steht für Secondary Level English Proficiency Test. Es handelt sich um eine Prüfung im Multiple-choice-Verfahren. Es wird hierbei ein Text in englischer Sprache vorgetragen, auf dessen Grundlage aus einem Fragebogen zu mehreren Fragen die richtige Antwort angekreuzt werden muss. Nach demselben Prinzip wird zusätzlich ein schriftlicher Text vorgelegt, zu dem ebenfalls im Multiple-choice-Verfahren die richtigen Antworten auf textbezogene Fragen markiert werden müssen.

 

Der Test soll die Fähigkeit des fremdsprachlichen Verstehens sowie das korrekte Erfassen von Sachzusammenhängen prüfen, er dauert ca. 1 1/2 Stunden. Konzentriert angegangen sollte er dem Bewerber keine Schwierigkeiten bereiten, Voraussetzung sind allerdings gute Englischkenntnisse, die man im Vorfeld etwa durch Verfolgung englischsprachiger Radio- und Fernsehsendungen praxisnah verbessern sollte.

 

Der Schnelltest

Dieser Test wird zeitgleich zum SLEP-Test durchgeführt. Die Bewerber nehmen in einem 30-minütigen Test schriftlich und in englischer Sprache zu einem aktuellen Thema von allgemeinem Interesse Stellung.

 

Das Essay

Das Essay ist eine sehr wesentliche Informationsquelle für die gastgebende Schule und die Prüfungskommission von ASSIST, um den Bewerber schon im Vorfeld zum eigentlichen Interview gut kennen und einschätzen zu lernen. Im Umfang sollte das Essay nicht weniger als 750, aber maximal 1000 Worte umfassen. Im Essay sollte sich der Bewerber dem Leser öffnen, was erfordert, dass er seine Empfindungen und Meinungen zu Personen und Sachfragen wiedergibt. Er muss in gewissem Umfang seine eigene Person beurteilen, einschließlich seiner Stärken und Schwächen. Er sollte sich zu Erlebnissen und Erfahrungen, die ihn besonders bewegen, äußern. Das Essay ist vom Bewerber eigenständig in Englisch abzufassen und muss sprachlich keinesfalls fehlerfrei sein. Es erfordert keine chronologische Anordnung; zur Erleichterung wird jedoch eine Gliederung vorgeschlagen, die etwa folgende Kernpunkte umfassen könnte:

– meine Familie, ihre Mitglieder und mein persönliches Umfeld

– meine Schule und Besonderheiten meiner Ausbildung

– meine Freunde, Vorbilder, Lieblings-Autoren, -Künstler, -Komponisten etc.

– meine Hobbies und individuelle Aktivitäten

– meine besonderen Erlebnisse

– meine Pläne und Zukunftserwartungen

– meine Erwartungen an das ASSIST-Austauschjahr in den USA

 

Das Interview

Das Interview soll die Persönlichkeitseinschätzung des Bewerbers abrunden, gewonnene Eindrücke präzisieren und offen gebliebene Sachfragen klären. In einem 45-minütigen Gespräch werden 4 Bewerber mit 4 Vertretern der ASSIST-Organisation aus Deutschland und den USA konfrontiert, Interview-Sprache ist Englisch, Ort des Gesprächs voraussichtlich die Jugendherberge in Düsseldorf Oberkassel sein. Der Interview-Zeitpunkt liegt in der 1. Dezember Woche. Die Schüler sollten sich hierbei als junge Persönlichkeiten aufgeschlossen und natürlich darstellen, eine spezielle Vorbereitung ist nicht erforderlich.

Während des Interviews werden keine fehlerlosen Formulierungen erwartet, wohl aber eine ausgeprägte Bereitschaft, sich mitzuteilen. Üblicherweise wird im ersten Teil noch einmal auf Details in den Bewerbungsunterlagen eingegangen, insbesondere auf das Essay. Der zweite Teil befasst sich mit allgemeinen Themen, etwa zu aktuellen Geschehnissen aus Deutschland, den USA und der übrigen Welt. Natürlich bedeutet das Interview immer auch Stress für die Bewerber; aus Erfahrung wissen wir aber, dass dieser in einer natürlichen Gesprächsatmosphäre zumeist sehr schnell abgebaut wird.

 

Die Entscheidungsfindung und Vorbereitung

Zwischen der Einreichung der Bewerbungsunterlagen und der Mitteilung von ASSIST, ob und dass der Bewerber erfolgreich war und ein Stipendium zuerkannt bekommt, liegen drei Etappen:

 

1. Vorauswahl

Die bei ASSIST Deutschland bis zum 31.Oktober, für die Folgejahre bis zum 30. September eingehenden Bewerbungsunterlagen werden in einem ersten Check darauf geprüft, ob die beschriebenen Minimalanforderungen erbracht werden. Ist dies nicht der Fall, erhält der Bewerber kurzfristig einen negativen Bescheid.

 

2. Test und Interview

Nachdem auch ASSIST USA Gelegenheit hatte, die Unterlagen zu sichten, finden Anfang Dezember die oben beschriebenen SLEP-Tests, der schriftliche Schnelltest und die Gruppen-Interviews statt. Hierzu werden die Bewerber rechtzeitig, spätestens aber Mitte November eingeladen. Diese Interviews werden von ASSIST Deutschland koordiniert und in Anwesenheit von Repräsentanten von ASSIST USA durchgeführt.

 

3. Endgültige Endscheidung

Etwa vier bis sechs Wochen nach den Interviews wird den Schülern im Regelfalle die Entscheidung der Prüfungskommission mitgeteilt.

 

Wichtig: Es ist für die Bewerber und deren Eltern – wie schon erwähnt – grundsätzlich nicht möglich, selbst eine bestimmte Schule, eine bevorzugte Region, ein spezielles Ausbildungsmuster oder die wahlweise Unterbringung in Internat oder Tagesschule zu bestimmen. Ein Schulwechsel während des USA-Aufenthalts ist grundsätzlich nicht möglich.

 

Die ausgewählten Stipendiaten und ihre Eltern werden auf den Aufenthalt in den USA gründlich vorbereitet. Hierzu finden in einem dreistufigen Informationsprogramm zunächst zwei deutsche Seminare im Mai und im August statt, bei denen alle wesentlichen Fragestellungen des Schüleraustausches rechtzeitig vor Reiseantritt zur Sprache kommen. ASSIST wird bei diesen Seminaren nicht nur durch fachkompetente Schul- und Versicherungsexperten unterstützt, sondern insbesondere von Stipendiaten früherer ASSIST-Jahrgänge, die sich in der ASSIST Alumni Organisation RES NOSTRA e.V. zusammengeschlossen haben und über unsere Website auch direkt kontaktiert werden können. Beim zweiten Seminar Anfang August ist das Zusammentreffen mit dem Vorgänger an der Schule aus dem letzten Jahrgang von besonderer Wichtigkeit.

Gemeinsam reisen die Schüler etwa zwei Wochen vor Schulbeginn Mitte August in Begleitung von ASSIST in die USA. Dort treffen die deutschen Schüler erstmals mit ASSIST-Stipendiaten anderer zumeist europäischer Länder zusammen und werden in einem viertägigen Orientierungs- Seminar umfassend und intensiv auf das Leben in den USA vorbereitet. Die Orientation erfolgt in englischer Sprache; sie dient auch dem Kennenlernen der Schüler untereinander und ist ein absoluter Höhepunkt des jährlichen Schüleraustauschs. Danach verbringen die Schüler, wenn zeitlich möglich, bis zum Schulbeginn einige Tage an ihrem Schulort bei sorgfältig ausgewählten Gast-Familien.

Während der gesamten Schulzeit hält ASSIST persönlichen Kontakt und hilft nötigenfalls bei auftretenden Schwierigkeiten und Fragestellungen. Durch regelmäßigen Informationsaustausch von ASSIST USA mit der Schulleitung vor Ort und insbesondere mit dem jedem Schüler zugeordneten Advisor sowie durch sporadische Besuche der Schulen wird eine regelmäßige Betreuung sichergestellt. Bei auftretenden Fragen steht ASSIST Deutschland ebenfalls gern zur Verfügung– und nicht zuletzt die Ehemaligen  n der Schule, die häufig zu ganz spezifischen Fragestellungen über das ResNostra-Netzwerk im Internet besonders kompetent Auskunft geben können.

 

Der USA-Aufenthalt

ASSIST hat sich als Ziel gesetzt, die Schüler für die Dauer ihres Aufenthaltes vollständig in den amerikanischen Alltag zu integrieren, was nur erreicht werden kann, wenn ein volles akademisches Jahr (ca. 10 Monate von Mitte August bis Anfang Juni) in den USA durchlaufen wird. Unterbrechungen sind daher nur aus gewichtigen Gründen oder in genehmigten Ausnahmefällen möglich. ASSIST rät im Interesse des Integrationsprozesses auch von Elternbesuchen, Besuchen von Verwandten oder Freunden in den ersten 5 Monaten des Aufenthalts ab. Die Eltern sollten in dieser Zeit auch Einladungen zum Besuch von Schulveranstaltungen ablehnen. ASSIST kann Schüler, die vorzeitig zurück nach Deutschland reisen oder ihren Aufenthalt anderweitig unterbrechen, vom weiteren ASSIST-Programm ausschließen. ASSIST informiert die Schüler und deren Eltern vor dem Aufenthalt umfassend über das Programm, den Gastschulaufenthalt und seine Besonderheiten. Zu diesem Zweck erhalten Schüler und Eltern vorab die Broschüre „Important Information and Understandings for ASSIST Students“. Daneben informiert ASSIST über Namen und Anschrift der Gastfamilie, sobald diese bekannt sind. Im übrigen können sich die Schüler und deren Eltern mit Fragen und Problemen stets an ASSIST Inc., Suffield, CT 06078-0969, USA (Tel. Nr. 001 860 668 5706) und an ASSIST

Deutschland in Düsseldorf wenden. Weitere Hinweise finden Sie auch auf unserer Website unter „Kontakte“.

 

Die Gastfamilie

Ein wichtiges Element der Integration stellt der Aufenthalt der Schüler in amerikanischen Gastfamilien dar. Die Schule wählt die Gastfamilie(n) mit großer Sorgfalt aus. Jeder ASSIST-Schüler verfügt während seines Aufenthalts in den USA über eine Gastfamilie unabhängig davon, ob eine Internats- oder Tagesschule besucht wird. ASSIST kann jedoch nicht garantieren, dass die Gastfamilie stets den von den Schülern gewohnten Sozial- und Lebensstandard erreicht. Die Gastfamilien erhalten von ASSIST keine Aufwandsentschädigung. Sollten die Schüler an die Gastfamilie Ansprüche stellen, die deren gewöhnliche finanzielle Leistungskraft übersteigt, müssen die Eltern diese Aufwendungen tragen.

 

Die Schule

ASSIST wählt die Privatschulen in den USA, die am ASSIST-Programm teilnehmen, nach strengen Anforderungskriterien aus. Es ist für den Bewerber auf ein Stipendium grundsätzlich nicht möglich, eine bestimmte Schule, eine bevorzugte Gegend, ein spezielles Ausbildungsmuster oder die Unterbringung im Internat oder an einer Tagesschule selbst zu bestimmen. ASSIST sichert aber zu, dass bei der Wahl der Schule akademische, sportliche und/oder künstlerische Interessen des Schülers soweit wie möglich berücksichtigt werden. Die Schulen treffen vor Beginn des ASSIST-Programms die Entscheidung über die Leistungsstufe

des Schülers und seine Berechtigung zum Erwerb eines Diploms. Da ASSIST mit den Schulen einen Jahresvertrag abschließt und die Schulgebühren für das gesamte Schuljahr im voraus zu entrichten sind, ist eine anteilige Rückerstattung bei Abbruch des Schulaufenthaltes durch ASSIST nach Beginn des Schuljahres in der Regel ausgeschlossen,

ebenso wenig ein Schulwechsel innerhalb des Schuljahres. Auch die zeitgleiche Teilnahme an anderen Programmen oder Summer Schools ist nicht möglich.

Aus haftungsrechtlichen Gründen ist es zudem untersagt, während des ASSIST-Aufenthalts in den USA die Fahrprüfung abzulegen.

 

Ferienzeiten während des US-Aufenthalts

Die Schüler können ihre Ferienzeit zwischen den einzelnen Terms sowie den Zeitraum zwischen Schuljahresende und Heimflug selbst gestalten. In der Regel erhalten die Schüler Einladungen, ihre Ferien in der Familie eines Mitschülers zu verbringen. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die ASSIST-Betreuer bei rechtzeitiger Unterrichtung behilflich sein und gemeinsame Vorkehrungen für die Gestaltung der Ferienzeit treffen. Der Schüler hat für etwaige Beförderungskosten selbst aufzukommen, falls er nicht von den Eltern eines Mitschülers hierzu eingeladen wird.

 

Die Heimreise

Schule, Gastfamilien und ASSIST erwarten von den Schülern, dass sie sich nach Ende des Schuljahres, in der Regel Anfang Juni, zurück nach Deutschland begeben. Die Schüler müssen ihre Rückreise nach Deutschland selbst organisieren, wobei das ausgestellte Flugticket eine Heimreise zwei Tage nach offiziellem Schulschluss vorsieht. Mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern können die Schüler auch nach Abschluss des Schuljahres noch zu Ferienzwecken in den USA verbleiben, müssen aber das Ablaufdatum des Visums beachten, das maximal um einen Monat überzogen werden darf. Aus rechtlichen Gründen müssen die Eltern vor Beginn des ASSIST-Programms zusichern, dass die Schüler nach Beendigung des Aufenthalts für mindestens ein Jahr nach Deutschland zur weiteren Schulausbildung zurückkehren und sich vor Beendigung des ASSIST-Programms nicht an anderen amerikanischen Schulen, Colleges oder Universitäten für weitergehende Studien in unmittelbarer zeitlicher Abfolge bewerben.

 

Die Kosten

Die Kosten des ASSIST-Programms betragen bei Gewährung eines Vollstipendiums derzeit US$ 9.950 (Programmkosten), bei Gewährung eines Teilstipendiums US$ 23.500 (Programmund anteilige Schulkosten). Da die Schulgebühren der mit ASSIST zusammenarbeitenden Privatschulen im Durchschnitt derzeit bei US$ 37.000 liegen, entspricht ein zugesagtes Teilstipendium somit einer Kosteneinsparung von ca. US$ 12.500, im Falle eines Vollstipendiums je nach Gastschule ca. US$ 25.000. In Fällen finanzieller Bedürftigkeit kann der gemeinnützige ASSIST-Förderverein e.V. in Köln auf Antrag Zuschüsse gewähren.

Bei Stipendiumsannahme (im Jan/Feb) ist eine Anzahlung vonUS$ 2.000 zu leisten. Der Restbetrag wird im April/Mai fällig.

Im Preis des ASSIST-Programms enthalten sind die Kosten für das Auswahlverfahren, zwei Einführungsseminare für Eltern und Schüler, ein mehrtägiges Startseminar in den USA, der inneramerikanische Transfer vom Seminarort zur Schule, die Unterbringung im Schulinternat bzw. bei Besuch einer Tagesschule der Aufenthalt bei einer amerikanischen Gastfamilie, sowie ein Nachbereitungstreffen im Sommer des Folgejahres in Deutschland. Alle übrigen Kosten, die im Zusammenhang mit dem ASSIST-Programm und dem Aufenthalt in den USA entstehen, haben die Eltern zu tragen. Dies gilt insbesondere für die Kosten des Hin und Rücktransportes, für Krankenversicherung, Arztkosten außerhalb der abgedeckten

Versicherungsleistungen, Visakosten, zusätzliche Schulkosten (zum Beispiel für Bücher, sonstiges Lehrmaterial, Laborkosten, Reit- und/oder Musikunterricht, Wäscheservice usw.), anfallende Fahrtkosten, Taschengeld und sonstige persönliche Ausgaben während und am Ende des Schulaufenthaltes sowie die Kosten für eine mögliche Umbuchung des Rückflugdatums nach Deutschland am Ende des Programms abweichend von der Regel, dass dieser aus persönlichen Gründen nicht 2 Tage nach offiziellem Schulschluss Ende Mai oder Anfang Juni wahrgenommen werden soll. Die Anmeldegebühr in Höhe von € 50 bzw. € 70 ist in keinem Falle rückerstattungsfähig.

 

Notwendige Versicherungen und medizinische Vorsorge

Vor ihrer Abreise müssen die Schüler eine umfassende Kranken- und Unfallversicherung abschließen. Die amerikanischen Schulen und die US-Regierung verlangen darüber hinaus vor der Einreise eine medizinische Untersuchung und spezielle Impfungen. ASSIST empfiehlt auch eine gründliche zahnärztliche und eine augenärztliche Untersuchung, letztere insbesondere für Schüler, die Brillen- oder Kontaktlinsenträger sind. Die Eltern erhalten die notwendigen medizinischen Antragsformulare von ASSIST USA bzw. direkt von der amerikanischen Schule zugesandt. Normalerweise sollte das ASSIST-Formular verwendet werden. Nur in den Bundesstaaten Virginia und Maine sind zusätzliche medizinische Informationen erforderlich. Schüler, die Schulen in diesen Bundesstaaten besuchen, verwenden bitte die einschlägigen Formulare der Schule. Die Formulare sollen von den Eltern und dem Hausarzt ausgefüllt und je eine Kopie sowohl an das Büro von ASSIST USA als auch an die amerikanische Gastschule zurückgesendet werden. Vor Eingang der Formulare können die Schüler nicht am ASSIST-Orientierungsprogramm und an den Schulaktivitäten teilnehmen.

 

Die Rücktrittsbedingungen

Bei Rücktritt vor Reisebeginn wie auch bei Rücktritt nach Reisebeginn ist eine angemessene Entschädigung an ASSIST zu zahlen. Da ASSIST die Schulgebühren für das gesamte Schuljahr im voraus bezahlt und spätestens nach Beginn eines Schuljahres die Rückerstattung durch die Schule an ASSIST im Falle eines vorzeitigen Abbruchs des Schulaufenthalts regelmäßig ausgeschlossen ist, ist eine Rückerstattung der Schulgebühren von ASSIST an die Schüler und deren Eltern im Regelfall nicht möglich. Die angemessene Entschädigung, die in diesen Fällen an ASSIST USA zu zahlen ist, beinhaltet die bei ASSIST zu diesem Zeitpunkt bereits angefallenen und unweigerlich noch anfallenden Bearbeitungskosten und Schulgebühren, sofern eine Rückerstattung durch die Schule an ASSIST nicht erfolgt. Den Eltern und Schülern steht die Möglichkeit offen, darzulegen, dass bei ASSIST niedrigere Kosten angefallen sind.

 

Die Reiseformulare

ASSIST USA wird den Schülern rechtzeitig vor Beginn des ASSIST-Programms einen Berechtigungsnachweis für den Status als Austauschschüler zusenden, der dazu berechtigt, ein Visum zur Einreise in die USA zu beantragen. Die bei der Einreise in die USA im Reisepass verbleibende Kopie des Visums ist zusammen mit dem Reisepass sorgfältig aufzubewahren. Sie ist erforderlich, um die USA zu verlassen und im Rahmen des Austauschjahrs ggf. auch wieder einreisen zu können. Ein Vertreter von ASSIST oder der Vertrauenslehrer der Gastschule muss diese Kopie unterschreiben, bevor der Schüler eine grenzüberschreitende Reise, etwa nach Kanada oder Mexiko unternimmt. Beabsichtigt ein Schüler, in andere Länder zu reisen, muss zuvor die Erlaubnis von ASSIST USA eingeholt werden. Grundsätzlich sind solche Reisen nur statthaft, wenn der Erfahrungswert bedeutend ist und sich insgesamt positiv auf ein abgerundetes ASSIST-Jahr auswirkt.

 

Informations- und Werbebefugnis von ASSIST

Als örtlicher Betreuer ist ASSIST USA berechtigt, den Schriftverkehr der Gastschule mit den Eltern (u.a. bezüglich Schulnoten, Beurteilungen und Kommentaren) einzusehen. ASSIST wird ermächtigt, in seinen Werbeunterlagen Stellungnahmen von Lehrern, Betreuern und Schülern zu herausragenden akademischen, künstlerischen und/oder sportlichen Leistungen sowie sozialen Engagements der Stipendiaten verwenden zu dürfen. ASSIST darf Empfehlungen für die Schüler zur Information über weitere akademische Ausbildungswege an andere Bildungsstätten geben.

 

Ein offenes Wort zum Alkohol- und Drogenkonsum

In der amerikanischen Gesellschaft gibt es wie in Deutschland Bedenken gegen den Konsum von Nikotin, Alkohol und anderen Drogen. ASSIST wählt die am Programm beteiligten Schulen auch unter diesem Aspekt mit größter Sorgfalt aus. Den Schülern ist es grundsätzlich an jeder ASSIST-Schule verboten, Drogen zu konsumieren. Verstöße gegen dieses Verbot werden mit einer Ausweisung von der Schule und dem Ausschluss vom ASSIST-Programm geahndet. Selbstverständlich kann jedoch ASSIST nicht garantieren, dass an Schulen im Einzelfall nicht dennoch Drogen konsumiert werden. Sollten ASSIST-Schüler mit Drogen konfrontiert werden, wird dringend empfohlen, sich mit einem Vertrauenslehrer der Schule oder unmittelbar mit dem ASSIST-Büro in Suffield in Verbindung zu setzen.

 

 

 

 

Mission
ASSIST Geschichte
US Privatschulen
Stipendien
Kontakte
AGB

Bewerbungsverfahren
Entscheidungsfindung
Kontakt zu Ehemaligen