Allgemeine Hinweise
Über ASSIST
ASSIST Deutschland/Österreich mit Sitz in Düsseldorf ist unter
der Leitung von Dr. Jürgen und Rosemarie Wegner eine rechtlich
unselbständige Niederlassung der gemeinnützigen ASSIST Inc., Suffield, CT
06078-0969, USA. Mr. Robert A. Stanley ist amtierender Präsident, Mrs. Anne
Stanley Vicepräsidentin von ASSIST. ASSIST vermittelt Voll- und Teilstipendien
an leistungsstarke Schüler vorzugsweise
im 11. Schuljahr für einen einjährigen Aufenthalt an US-amerikanischen privaten
Highschools.
Die Anmeldung und Auswahl der Schüler
Die Auswahl der Schüler erfolgt in einem anspruchsvollen
Selektionsverfahren anhand der Zeugnisnoten, von Lehrergutachten, der Bewertung
von außerschulischen Aktivitäten, dem Ergebnis eines Multiple-Choice-Tests,
dem Inhalt eines vom Schüler verfaßten Essays und dem Eindruck aus einem 40-minütigen
Interview mit dem Schüler in englischer Sprache. Anmeldeschluß für den Antrag
auf ein Voll- oder Teilstipendium ist der 30. November eines jeden Jahres.
Die Bearbeitungsgebühr beträgt bei Anmeldung bis zum 31. Oktober € 30,00
, bei Anmeldung im November € 60,00.
Der USA
Aufenthalt
ASSIST hat das Ziel, die Schüler für die Dauer
ihres Aufenthaltes vollständig in den amerikanischen Alltag zu integrieren, was
nur erreicht werden kann, wenn ein
volles akademisches Jahr (ca. 10 Monate von Mitte August bis Juni) in den USA durchlaufen wird. Unterbrechungen sind daher
nur aus gewichtigen Gründen oder in genehmigten Ausnahmefällen möglich. ASSIST
rät im Interesse des Integrationsprozesses auch von Elternbesuchen, Besuchen
von Verwandten oder Freunden in den ersten 6 Monaten des Aufenthalts ab. Die
Eltern sollten in dieser Zeit auch Einladungen zum Besuch von
Schulveranstaltungen ablehnen. ASSIST kann Schüler, die vorzeitig zurückreisen oder ihren Aufenthalt unterbrechen, vom weiteren ASSIST-Programm
ausschließen.
ASSIST
informiert die Schüler und deren Eltern vor dem Aufenthalt umfassend über das
Programm, den Gastschulaufenthalt und seine Besonderheiten. Zu diesem Zweck
erhalten die Schüler und deren Eltern
vorab die Broschüre "Important Information and Understandings for ASSIST Students".
Daneben informiert ASSIST die Schüler und deren Eltern über den Namen und die
Anschrift der Gastfamilie, sobald diese
bekannt sind. Im übrigen können sich die Schüler und deren Eltern mit Fragen und
Problemen stets an ASSIST Inc., Suffield, CT 06078-0969, USA (Tel. Nr. 001 860
668 5706) und an ASSIST Düsseldorf, Tel. 0049 (0) 211 955 9638 oder per Email
an assist@assist-inc.org bzw. assist@assist-online.net wenden. Weitere Hinweise finden Sie auf
dieser Website unter Kontakte.
Ein wichtiges Element der Integration stellt der
Aufenthalt der Schüler in amerikanischen Gastfamilien dar. ASSIST wählt die
Gastfamilie mit großer Sorgfalt aus. Jeder ASSIST-Schüler verfügt während
seines Aufenthalts in den USA über eine Gastfamilie unabhängig davon, ob eine
Internats- oder Tagesschule besucht wird. ASSIST kann jedoch nicht garantieren,
dass die Gastfamilien stets den von den Schülern gewohnten Lebensstandard
erreichen. Die Gastfamilien erhalten von ASSIST keine Aufwandsentschädigung. Sollten
die Schüler an die Gastfamilie Ansprüche stellen, die deren gewöhnliche
finanzielle Leistungskraft übersteigt, müssen die Eltern diese Aufwendungen tragen.
Die Schule
ASSIST wählt
die Schulen für das ASSIST-Programm aus.
Es ist für den Bewerber auf ein Stipendium grundsätzlich nicht möglich,
eine bestimmte Schule, eine bevorzugte Gegend, ein spezielles Ausbildungsmuster
oder die Unterbringung im Internat oder an einer Tagesschule zu bestimmen.
ASSIST sichert aber zu, dass bei der Wahl der Schule akademische, sportliche
und/oder künstlerische Interessen des Schülers soweit wie möglich
berücksichtigt werden.
Die Schulen
treffen vor Beginn des ASSIST-Programms die Entscheidung über die Klassenstufe
der Schülers und über seine
Berechtigung zum Erwerb eines Diploms.
Da ASSIST
mit den Schulen einen Jahresvertrag abschließt und die Schulgebühren für das gesamte
Schuljahr im voraus zu entrichten sind, ist eine anteilige Rückerstattung bei
Abbruch des Schulaufenthaltes an ASSIST nach Beginn des Schuljahres in der
Regel ebensowenig möglich wie ein Schulwechsel innerhalb des Schuljahres. Auch
die Teilnahme an anderen Programmen oder Summer Schools außerhalb des ASSIST-Programms
ist nicht möglich. Aus haftungsrechtlichen Gründen ist es zudem untersagt,
während des Aufenthalts in den USA die Fahrprüfung abzulegen.
Die Schüler können ihre Ferienzeit zwischen den
einzelnen Terms sowie den Zeitraum zwischen Schuljahresende und Heimflug
selbst gestalten. In der Regel erhalten
die Schüler Einladungen, die Ferien in der Familie eines Mitschülers/einer Mitschülerin
zu verbringen. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die ASSIST-Betreuer bei
rechtzeitiger Unterrichtung behilflich sein, Vorkehrungen für die Ferienzeit zu
treffen. Die Schüler haben für etwaige Beförderungskosten selbst aufzukommen, falls sie nicht von den
Eltern von Mitschülern hierzu eingeladen werden.
Schule, Gastfamilien und ASSIST erwarten von den Schülern,
dass sie nach Ende des Schuljahres, in der Regel Anfang Juni, in ihre Heimat
zurückfliegen. Die Schüler müssen ihren
Rücktransport nach Deutschland/Österreich selbst organisieren. Mit schriftlicher
Erlaubnis der Eltern können die Schüler auch nach Abschluß des Schuljahres noch
zu Ferienzwecken in den USA verbleiben, müssen aber das Ablaufdatum des Visums
beachten.
Die Rückkehr
Aus rechtlichen Gründen müssen die Eltern vor Beginn des
ASSIST-Programms zusichern, dass die Schüler nach Beendigung des Aufenthalts
für mindestens ein Jahr in ihr Heimatland zur weiteren Schulausbildung zurückkehren und sich vor
Beendigung des ASSIST-Programms nicht an
anderen amerikanischen Schulen, Colleges oder Universitäten für
weitergehende Studien in unmittelbarer zeitlicher Abfolge bewerben.
Die Kosten
Die Kosten
des ASSIST-Programms betragen bei Gewährung eines Vollstipendiums derzeit
US$ 7.950 (Programmkosten), bei Gewährung eines Teilstipendium derzeit
US$ 20.800 (Programm- und anteilige Schulkosten). In Fällen finanzieller
Bedürftigkeit könnte der gemeinnützige ASSIST-Förderverein e.V. in Köln auf
Antrag Zuschüsse an Schüler aus Deutschland gewähren. Bei Stipendiumsannahme (März/April) ist eine Anzahlung
von US$ 2.000,00 zu leisten. Der Restbetrag ist im Juni und Juli in zwei
gleichen Raten zu begleichen.
Im Preis des
ASSIST-Programms enthalten sind die Kosten für das Auswahlverfahren, zwei Einführungsseminare
für Eltern und Schüler, ein mehrtägiges Startseminar in den USA, der inneramerikanische
Transfer vom Seminarort bei Bosten zur Schule, die Unterbringung im Schulinternat
bzw. bei Besuch einer Tagesschule der Aufenthalt bei einer amerikanischen
Gastfamilie und ein Nachbereitungstreffen im September des Folgejahres in
Deutschland.
Alle übrigen
Kosten, die im Zusammenhang mit dem ASSIST-Programm und dem Aufenthalt in den
USA entstehen, haben die Eltern zu tragen. Dies gilt insbesondere für die
Kosten des Hin- und Rücktransports in die USA, für Krankenversicherung,
Arztkosten außerhalb der abgedeckten Versicherungsleistungen, J-1-Visakosten,
zusätzliche Schulkosten (zum Beispiel für Bücher, sonstiges Lehrmaterial,
Laborkosten, Reit- und/oder Musikunterricht, Wäsche usw.), anfallende
Fahrtkosten, Taschengeld und sonstige persönliche Ausgaben während und am Ende
des Schulaufenthaltes sowie die Kosten für die eventuelle Umbuchung des Rückfluges am Ende des Programms.
Versicherungen,
medizinische Hinweise
Vor ihrer
Abreise müssen die Schüler eine umfassende Kranken- und Unfallversicherung
abschließen. Die amerikanischen Schulen und die US Regierung verlangen darüber
hinaus vor der Einreise eine
medizinische Untersuchung und spezielle Impfungen. ASSIST empfiehlt auch
eine gründliche zahnärztliche sowie eine augenärztliche Untersuchung, letztere
insbesondere für Schüler, die Brillen- oder Kontaktlinsenträger sind.
Die Eltern
erhalten die notwendigen medizinischen Antragsformulare von ASSIST bzw. von der
amerikanischen Schule zugesandt. Normalerweise sollte das ASSIST-Formular
verwendet werden. Nur in den Bundesstaaten Virginia und Maine sind zusätzliche
medizinische Informationen erforderlich. Schüler, die Schulen in diesen beiden
Bundesstaaten besuchen, verwenden bitte die
einschlägigen Formulare der Schule. Die Formulare sollen von den Eltern
und dem Hausarzt ausgefüllt und sowohl an das Büro von ASSIST / USA als auch an
die amerikanische Schule zurückgesendet werden. Vor Eingang der Formulare
können die Schüler nicht am ASSIST-Orientierungsprogramm und an den
Schulaktivitäten teilnehmen.
Rücktritt
Bei Rücktritt
vor Reisebeginn wie auch bei Rücktritt nach Reisebeginn ist eine angemessene Entschädigung
an ASSIST zu zahlen. Da ASSIST die Schulgebühren für das gesamte Schuljahr im
voraus bezahlt und spätestens nach Beginn eines Schuljahres die Rückerstattung
durch die Schule an ASSIST im Falle eines vorzeitigen Abbruchs des
Schulaufenthalts regelmäßig ausgeschlossen ist, ist eine Rückerstattung der
Schulgebühren von ASSIST an die Schüler und deren Eltern im Regelfall ebenfalls
nicht möglich. Die angemessene Entschädigung, die in diesen Fällen an ASSIST zu
zahlen ist, beinhaltet die bei ASSIST zu diesem Zeitpunkt bereits angefallenen
und unweigerlich noch anfallenden Bearbeitungskosten und Schulgebühren, sofern
eine Rückerstattung durch die Schule an ASSIST nicht erfolgt. Den Eltern und
Schülern steht die Möglichkeit offen, darzulegen, daß bei ASSIST niedrigere
Kosten angefallen sind.
Reiseformulare
ASSIST wird
den Schülern rechtzeitig vor Beginn des ASSIST – Programms einen Berechtigungsnachweis für den Status
als Austauschschüler (Formular DS-2019) zusenden, mit dem die Schüler berechtigt
werden, ein J-1 Visum zur Einreise in die USA zu
beantragen. Das Visum ist mit dem Reisepass über die gesamte Aufenthaltsdauer
aufzubewahren. Es ist erforderlich, um die USA zu verlassen und wieder einzureisen.
Der Vertreter von ASSIST an der amerikanischen Schule muß das Visum unterschreiben,
bevor/nachdem der Schüler/die Schülerin eine Reise außerhalb der USA, zum
Beispiel nach Kanada oder Mexiko unternimmt. Beabsichtigt ein Schüler, in
andere Länder zu reisen, muß zuvor die Erlaubnis des ASSIST-Büros in Suffield
eingeholt werden. Grundsätzlich sind solche Reisen nur erlaubt, wenn der Erfahrungswert
so bedeutend ist, daß die grundsätzlichen Erfahrungen des ASSIST-Jahres erweitert
werden.
Informations-
und Werbebefugnis von ASSIST
Als örtlicher Betreuer darf ASSIST INC. den
Schriftverkehr der Gastschule an die Eltern (u.a. bezüglich Schulnoten,
Beurteilungen und Kommentaren) entgegennehmen. ASSIST wird ermächtigt, in seinen Werbematerialien positive
Stellungnahmen von Lehrern, Betreuern und Schülern zu herausragenden
akademischen, künstlerischen und/oder sportlichen Leistungen sowie sozialen
Engagements unserer Stipendiaten verwenden zu dürfen.
Zum Schluß
noch ein offenes Wort zum Alkohol- und Drogenkonsum
In der
amerikanischen Gesellschaft gibt es wie in Europa Bedenken gegen den
Konsum von Nikotin, Alkohol und anderen Drogen. ASSIST wählt die am Programm
beteiligten Schulen auch unter diesem Aspekt mit größter Sorgfalt aus. Den
Schülern ist es grundsätzlich an jeder ASSIST-Schule verboten, Drogen zu
konsumieren. Verstöße gegen dieses Verbot werden mit einer Ausweisung von der
Schule und dem Ausschluss vom ASSIST-Programm geahndet. Selbstverständlich kann
jedoch ASSIST nicht garantieren, dass an Schulen im Einzelfall nicht dennoch Drogen
konsumiert werden. Sollten ASSIST-Schüler mit Drogen konfrontiert werden, wird dringend
empfohlen, sich mit einem Vertrauenslehrer an der Schule oder unmittelbar mit
dem ASSIST-Büro in Suffield in Verbindung zu setzen.